Entgeltvereinbarungen

CARE VITA GEMEINSCHAFT LEBEN

 

Da wir unsere Leistungen gerne auch bei verwahrlosten Haushalten oder auch bei Menschen mit besonderen Lebensumständen, z. B. durch Suchtprobleme, Umbruchsituationen oder Ähnliches anbieten, hat es sich ergeben, dass wir gesonderte Entgeltvereinbarungen mit verschiedenen Trägern haben.

Dazu zählen unter anderem der/das

 

Bezirk Oberbayern


Hauswirtschaftliche Hilfen, nach § 27 Abs. 3 SGB XII, §§ 67 ff SGB XII


Sozialamt - SGBXII


Hauswirtschaftliche Hilfen, nach nach § 67 ff SGB XII, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten


Wohnungsamt


Grundreinigungen & Entrümpelungen, nach § 67 ff SGB XII, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

 

 

Nach einem vorausgegangenem Vor-Ort-Gespräch stehen wir auch gerne beratend bei der Antragstellung zur Seite.



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