CARE VITA GEMEINSCHAFT LEBEN
Da wir unsere Leistungen gerne auch bei verwahrlosten Haushalten oder auch bei Menschen mit besonderen Lebensumständen, z. B. durch Suchtprobleme, Umbruchsituationen oder Ähnliches anbieten, hat es sich ergeben, dass wir gesonderte Entgeltvereinbarungen mit verschiedenen Trägern haben.
Dazu zählen unter anderem der/das
Bezirk Oberbayern
Hauswirtschaftliche Hilfen, nach § 27 Abs. 3 SGB XII, §§ 67 ff SGB XII
Sozialamt - SGBXII
Hauswirtschaftliche Hilfen, nach nach § 67 ff SGB XII, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Wohnungsamt
Grundreinigungen & Entrümpelungen, nach § 67 ff SGB XII, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Nach einem vorausgegangenem Vor-Ort-Gespräch stehen wir auch gerne beratend bei der Antragstellung zur Seite.